Satzung

Die Mitglieder des VfB Fanclub Chaoszwerge sind der festen Überzeugung, dass keinem Menschen wegen des Geschlechts, des religiösen Bekenntnisses, der Hautfarbe, der ethnischen Abstammung, der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Verschiedenheiten ein Vorteil oder ein Nachteil entstehen darf. Wenn in dieser Satzung oder in sonstigen schriftlichen Äußerungen des Vereines aus Gründen der leichteren sprachlichen Überschaubarkeit lediglich die „männliche“ Form verwendet wird, so ist doch jedenfalls immer jedes Geschlecht gemeint. Die Mitglieder des Vereines haben den festen Willen, durch das Auftreten des Vereines nach außen und nach innen und durch jegliche Aktivitäten des Vereines einen Beitrag zum friedlichen und gleichberechtigten Miteinander von Menschen zu leisten.

§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum

Der Fanclub führt den Namen VfB Fanclub Chaoszwerge (nachstehend Fanclub genannt) mit Sitz in Bad Wildbad. Er wurde in der Gründungsversammlung vom 05.01.2013 gegründet. Die Postanschrift lautet: VfB Fanclub Chaoszwerge – c/o Britta Kotzuschkewitz – Friedhofweg 18/1 – 75323 Bad Wildbad

 

Die Mitglieder erkennen die Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V. an.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr geht jeweils vom 01.07. bis 30.06.

§ 3 Zweck des Vereins

Sinn und Zweck des Fanclubs ist

  • die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim- und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Fanclub ist politisch neutral und hat keine links- oder rechtsextremistischen Inhalte.

  • die Förderung des Sports und des Sportgedankens, kultureller Betätigung, die in erster Linie dieser Freizeitgestaltung dienen, der Pflege der Geselligkeit durch regelmäßige Zusammenkünfte und Reisen zu diesem Zweck.

  • die Festigung der Kameradschaft und Freundschaft der Fans untereinander, Integration von Minderheiten im Stadion oder Umfeld von Fußball Veranstaltungen, Pflege von Kontakten zu den Fanclubs anderer Fußballvereine im In- und Ausland.

Aufgabe der Mitglieder ist es, sich im Sinne des “Fair-Play-Gedankens” jederzeit sportlich und fair zu verhalten. Dies gilt sowohl während der Austragung von Fußballspielen als auch außerhalb der Stadien in der Öffentlichkeit. Durch das Verhalten der Mitglieder wird für das Ansehen und das Erscheinungsbild des VfB Stuttgart ein positives Image bewirkt.

§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

  • Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche und juristische Person werden. Bei Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil die Mitgliedschaft mit seiner Unterschrift unterstützen. Über eine Aufnahme, die in Textform beim Fanclub eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.                                          
  • Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.                           
  • Das Mitglied bestätigt mit seinem Mitgliedsantrag, dass gegen das Mitglied kein Stadionverbot ausgesprochen wurde.            
  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.                                                    
  • Die Austrittserklärung hat in Textform an den Fanclub zu erfolgen. Sie wird wirksam zum Ende des Kalenderjahres und muss bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres eingegangen sein.                                                   
  • Der Ausschluss erfolgt bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Fanclubs.                   
    • wegen unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Fanclubs.      
    • aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.         
    • über den Ausschluss entscheidet der Vorstand

§ 5 Jahresbeitrag, Eintrittsgebühr

Der Fanclub erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres fällig und beträgt

  • für Mitglieder ab 18 Jahren 24€

 

  • für Mitglieder ab 16 Jahren bis einschl. 17 Jahren 12€

 

  • für Mitglieder bis einschl. 15 Jahren beitragsfrei

 

Stichtag für das Alter der Mitglieder ist der 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres.

Ab dem Tag des Eintrittes ist der anteilige Jahresbeitrag ab dem 1. des Eintrittsmonats fällig. Wird ein Mitglied ausgeschlossen, oder scheidet aus anderem Grund aus, so verbleibt der im Voraus gezahlte Beitrag dem Fanclub.

Der Fanclub erhebt eine Beitrittsgebühr in Höhe von

  • für Mitglieder ab 18 Jahren 10€

 

  • für Mitglieder bis einschl. 17 Jahren 5€

 

§ 6 Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Fanclubs werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet. Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 7 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden.

§ 8 Haftung

Jedes Mitglied haftet in vollständigem Umfang für sich selbst. Der Fanclub und seine Organe übernehmen keine Haftung. Bei Kindern und Jugendlichen liegt die Haftung bei den Eltern. Die Aufsichtspflicht kann bei Events des Fanclubs von den Erziehungsberechtigten auf andere Mitglieder des Fanclubs übertragen werden.

§ 9 Vorstand

Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.

Der Vorstand besteht aus 

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Kassenwart
  • dem Schriftführer

 

Der Vorstand vertritt den Fanclub gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinsam.

Der Vorstand:

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Fanclubs. Ihm obligen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. Sollten Vorstandssitzungen mit einer geraden Anzahl Personen durchgeführt werden, erhält der Vorsitzende ein doppeltes Stimmrecht.

Der Kassenwart:

Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos elektronisch Buch zu führen.

Der Schriftführer:

Der Schriftführer schreibt die Protokolle der Vorstandssitzungen, wie auch der Mitgliederversammlungen.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter bestellen zum Ende des Kalenderjahres und vor der Mitgliederversammlung 2 Personen zu Kassenprüfern.

§ 10 Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird alle vier Jahre in einer ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorstand muss von der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt. In den Vorstand kann jedes Mitglied ab 18 Jahre gewählt werden.

§ 11 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder drei Wochen vorher in Textform zu informieren. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 12 Jahren. Anträge gelten als angenommen, wenn mehr als 50% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag stimmen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand mit einer Frist von 3 Wochen einberufen werden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können von den Mitgliedern beantragt werden, wenn dem Vorstand eine Liste vorgelegt wird, bei denen mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder mit ihrer Unterschrift die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung beantragen.

§ 12 Ehrungen

Für besondere Verdienste um den Fanclub können einzelne Mitglieder sowie sonstige natürliche oder juristische Personen geehrt werden. Ehrungen für die Fanclub-Zugehörigkeit werden wie folgt vergeben:

  • Für 10 jährige ununterbrochene Fanclub-Zugehörigkeit.

 

  • Für 25 jährige ununterbrochene Fanclub-Zugehörigkeit.

 

  • Für 50 jährige ununterbrochene Fanclub-Zugehörigkeit.

 

Sämtliche Ehrungen werden vom Vorstand beschlossen und in der Mitgliederversammlung vollzogen. Der Vorstand beschließt ferner Rückgängigmachungen von Ehrungen, wenn und soweit sich der Geehrte eines Fanclubschädigenden Vergehens schuldig gemacht hat.

§ 13 Ehrenmitgliedschaft

Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder, die sich besondere Verdienste um den Fanclub oder beim VfB Stuttgart 1893 e.V. als Spieler, Trainer, Vorstand erworben haben, ernannt werden. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

Die Ehrenmitgliedschaft beginnt mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaftsurkunde durch den Vorstand. Ehrenmitglieder sind frei von Rechten und Pflichten. Sie müssen keine Mitgliedsbeiträge bezahlen und sich nicht an der Fanclubarbeit beteiligen. Sie haben weder aktives, noch passives Stimmrecht.

§ 14 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung des Fanclubs stimmen müssen. Bei Auflösung des Fanclubs kommt das gesamte Vermögen der Jugendarbeit des VfB Stuttgart 1893 e.V. Abteilung Fußball zugute.

§ 15 Schlussbestimmung

Diese Satzung wurde in der vorliegenden Form von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 19.05.2018 beschlossen und in Kraft gesetzt.

Stuttgart, den 19.05.2018